Elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen

 

Elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung

Seit dem 6. Juni 2014 nehmen Ministerien, Steueragenturen (Agenzie fiscali) und Nationale Vorsorgeeinrichtungen keine Rechnungen in Papierformat an. Diese Rechnungen können bereits heute nur vom genannten Empfänger bezahlt werden, wenn sie in elektronischer Form vorliegen. Für alle anderen öffentlichen Einrichtungen, wie auch die Autonome Provinz Bozen, tritt diese Regelung ab 31. März 2015 in Kraft.

 

 Ab diesem Datum dürfen Lieferanten keine Rechnungen in Papierform an genannte Einrichtungen stellen

1. Die öffentliche Verwaltung darf nur mehr elektronische Rechnungen annehmen

2. Nach Ablauf von 3 Monaten ab genanntem Zeitpunkt werden die Zahlungen eingestellt (Art. 6 c. 6, D.M. 55/2013). In dieser Übergangszeit dürfen die öffentliche Einrichtungen noch jene Papierrechnungen annehmen, die in diesem Zeitraum ausgestellt werden (Rundschreiben Wirtschafts-und Finanzministerium Nr. 1 vom 31.3.2013)

Was versteht man unter einer sog. Rechnung Öffentliche Körperschaft („Rechnung PA - fattura Pubblica Amministrazione“)

Die Rechnung PA ist die einzige Art der elektronischen Rechnung, die von den genannten Körperschaften, welche aufgrund der Gesetzgebung das Übermittlungssystem SDI („Sistema di Interscambio) verwenden müssen, angenommen werden darf.

 

 Sie hat nachstehende Merkmale:

 

1. der Inhalt wird im XML-Format  (eXtensible Markup Language) wiedergegeben. Dabei handelt es sich um ein vom Gesetz vorgegebenes Format, welches als Einziges vom SDI angenommen wird.

2. die Echtheit der Herkunft und die Vollständigkeit des Inhaltes sind durch die digitale Unterschrift des Rechnungsstellers garantiert.

Die Übermittlung der elektronischen Rechnung kann nur durchgeführt werden, wenn der Empfänger einen eindeutigen Identifizierungscode besitzt und im Verzeichnis der öffentlichen Verwaltungen aufscheint  (http://indicepa.gov.it).

3. Die Übermittlung wird mittels SDI durchgeführt.    

 

 Wer ist von diesen Bestimmungen betroffen: 

 

  • die Wirtschaftstreibenden, welche Güter und Dienstleistungen an die öffentliche Verwaltung liefern und demnach die Rechnungen in elektronischer Form stellen und übermitteln müssen.
  • Die öffentliche Verwaltung, die die Vorgänge bezüglich des elektronischen Empfangs der  Dokumente einhalten muss.
  • Die Übermittler der elektronischen Daten (Banken, Post, Wirtschafts- und Steuerberater,  IT-Unternehmen usw), welche die genannten Rechnungen ausstellen/versenden/archivieren.

 Das Verzeichnis der Öffentlichen Einrichtungen finden Sie unter der folgenden Internetseite: http://www.indicepa.gov.it/documentale/index.php

 

Angebotene Dienstleistung: 

Wir können Ihnen bei der elektronischen Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung behilflich sein, indem wir als bevollmächtigter Übermittler von elektronischen Daten die Versendung (d.h. Anbringung der digitalen Unterschrift, Übermittlung an das SDI und die Verwaltung der Übermittlungsbestätigungen), sowie die digitale Archivierung der elektronischen Rechnungen für Sie übernehmen.

 

Wie es funktioniert

Was ist Ihre Aufgabe?

 

 die elektronische Rechnung erstellen

 die elektronische Rechnung an uns weitergeleiten.

  

Sollten Sie nicht in der Lage sein die Rechnungen im .xml – Format zu erstellen, können wir dies für Sie übernehmen.

Was machen wir?

  • Erhalt der XML-Datei oder Erstellung der Datei (wenn Ihr Programm der Rechnungslegung dies nicht zulässt)
  • Anbringung als Bevollmächtigter (emittente delegato) der digitalen Unterschrift mittels spezieller Software
  • Versendung der elektronischen Rechnungen an das SDI
  • Prüfung und Verwaltung der vom SDI gesendeten Übermittlungsbestätigung und Abschluss des Datenaustausches
  •  digitale Archivierung für 10 Jahre der elektronischen Rechnungen, welche an die öffentliche Verwaltung übermittelt und angenommen wird

Zusammenfassend: 

Ihr Programm der Rechnungsregelung sieht die Erstellung eines XML-Dokumentes nicht vor? Mit unserer Software kümmern wir uns um die Erstellung der elektronischen Rechnungen im Format XML standard, wie vom Gesetz vorgesehen

  • Sie sind in der Lage die elektronische Rechnung im XML-Format zu erstellen? Übermitteln Sie uns per Email die genannte Datei  im XML-Format
  • Wir erhalten die elektronische Rechnung oder erstellen diese mittels spezieller Software anhand der Daten, welche Sie uns zur Verfügung stellen
  • Wir bringen Ihre digitale Unterschrift auf der elektronischen Rechnung im XML-Format, mittels Software für die digitale Unterschrift, an 
  • Wir übernehmen die Versendung der elektronischen Rechnungen im XML Format an das SDI, in Eigenschaft als Übermittler
  • Wir verwalten die Übermittlungsbestätigungen, welche vom SDI übermittelt werden
  •  Wir übernehmen die elektronische Archivierung der ausgestellten elektronischen Rechnungen für den Zeitraum von 10 Jahren, gemäß aktueller Gesetzgebung 

 

Wenn Sie die oben beschriebene Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.